Disketten haben bald ausgedient als Übermittler der ärztlichen Abrechnung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Online-Abrechnung ab dem 1. Januar 2010 für verpflichtend erklärt. Für den niedergelassenen Arzt heißt es also, im laufenden Jahr für die SafeNet-Anbindung seiner Praxis zu sorgen. Gut, dass jetzt auch ein vorhandener Internetanschluss dafür genutzt werden kann. Außerdem unterstützen einige KVen die Niedergelassenen bei der Einrichtung von KV-SafeNet mit einem Sponsoringbeitrag.
So haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern dazu entschlossen, weiterhin Praxen zu unterstützen, die KV-SafeNet einrichten wollen. Bis Ende des Jahres sind Beträge von mehreren Hundert Euro abrufbar. Die Höhe der Förderbeträge richtet sich nach der Art des Anschlusses. Die KV Westfalen-Lippe fördert die Anbindung von Mitgliedspraxen mit einer einmaligen Prämie.
Anwendungen, die sich mit KV-SafeNet nutzen lassen, sind zum Beispiel die Online-KV-Abrechnung, der elektronische Arztbrief, die elektronische Übermittlung von DMP-Dokumentationen (eDMP), ein Praxisbenchmarking oder die Abrechnung mit D- und H-Ärzten nach dem DALE-UV-Verfahren. Nur zertifizierte Provider wie die DGN Service GmbH - eine 100-prozentige Tochter der Deutschen Apotheker- und Ärztebank - sind berechtigt, KV-SafeNet-Anschlüsse einzurichten.
Jetzt ist es möglich, das KV-SafeNet über eine bereits vorhandene Internetverbindung zu erreichen. Über den bestehenden Anschluss wird eine sichere Anbindung an die KV eingerichtet. Der Vorteil für den Arzt: Er erhält Zugriff auf alle Funktionen der KV-Vernetzungslösung, ohne den Netzbetreiber wechseln zu müssen.