Die Spitzenverbände der Selbstverwaltung haben ihre Zusammenarbeit bei der elektronischen Gesundheitskarte neu strukturiert. Interessenskonflikte soll künftig der ehemalige Staatssekretär Klaus Theo Schröder schlichten. Die Frage der verpflichtenden Online-Anbindung bleibt indes weiter offen.
Von Katja Chalupka
Die Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur und zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Gesundheitswesen, welche die Bundesregierung angeordnet hatte, ist abgeschlossen. Auf ihrer Gesellschafterversammlung am 19. April hat die gematik die Vorgehensweise für die kommenden Jahre festgelegt.
Eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten soll künftig zu mehr Effizienz und Schnelligkeit bei der Umsetzung des weltweit größten Telematikprojekts führen. Während die Leistungserbringer die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen, sind die Kostenträger für die administrativen Anwendungen zuständig.
Nach dem so genannten "Kümmerer-Modell" sind die Aufgaben bei der Einführung der ersten drei Anwendungen der eGK wie folgt aufgeteilt:
Nähere Informationen zu diesen drei Anwendungen finden Sie hier.
Für Aufbau der Telematikinfrastruktur zeichnen GKV-Spitzenverband und die KBV gemeinsam verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, die Projekte in den nächsten Monaten soweit voranzubringen, dass Ausschreibungen durch die gematik erfolgen können, die es der Industrie ermöglichen, Angebote für Leistungen in den anstehenden Tests abzugeben.
Um Entscheidungsprozesse zu verbessern, hat die Gesellschafterversammlung einen Schlichter benannt. In Zukunft wird bei strittigen Entscheidungen der ehemalige Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, der die Einführung der eGK über viele Jahre begleitet hat, als Schlichter zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln.
Eine mögliche verpflichtende Online-Lösung wurde in der Sitzung ebenfalls thematisiert, ein Beschluss jedoch nicht gefasst. "Die Kostenträger gehen davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringen wird, welche die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer ebenso berücksichtigt wie die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme", heißt es dazu in der offiziellen Pressemitteilung der gematik.
Zum Thema äußerte sich gestern Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in einem eigenen Statement: "Über die getroffenen Beschlüsse hinaus wollen wir als gesetzliche Krankenversicherung die verpflichtende Online-Anbindung. Leider haben alle Leistungserbringer gegen einen solchen Beschluss gestimmt. Dies ist sehr bedauerlich, denn der praktische Nutzen und die zu erwartenden Kosteneinsparungen hängen unmittelbar mit der Online-Anbindung zusammen. Wir sind optimistisch, dass das Bundesgesundheitsministerium hier eine sinnvolle und zukunftsweisende Lösung über den Weg der Gesetzgebung finden wird."
Quellen: gematik, GKV-Spitzenverband
Fotoquelle: Techniker Krankenkasse