In den stockenden Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte kommt Bewegung. In der Region Nordrhein ist der Start bereits erfolgt, andere Bundesländer werden laut Bundesgesundheitsministerium im Frühsommer folgen. Die eCard wird auch auf der Messe "conhIT" eines der zentralen Themen sein.
Von Katja Chalupka
Die Bestandsaufnahme der gematik durch die Gesellschafter (Selbstverwaltung), die Philip Rösler im vergangenen Herbst als neuer Gesundheitsminister angeordnet hatte, ist abgeschlossen. Die Einigung der Gesellschafter auf organisatorische und strukturelle Veränderungen stehen kurz vor dem Abschluss. Fest steht, dass es mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und Telematikinfrastruktur zügig weitergehen soll und welche Anwendungen den Auftakt bilden. Die Frage nach dem genauen Zeitplan bleibt indes weiter offen.
Beim Basis-Rollout wird die Krankenversichertenkarte (KVK) durch eine eGK ersetzt, die zunächst einmal über dieselbe Funktionalität verfügt. Das heißt konkret, dass die Versicherten-Stammdaten nur "offline" eingelesen werden. Hierzu ist keine Telematikinfrastruktur notwendig. Die Online-Anbindung der Arztpraxen an den Versicherten-Stammdatendienst der Krankenkassen wird künftig jedoch Pflicht, die Online-Anbindung der Praxisverwaltungssysteme hingegen nicht.
Zum Start der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen haben sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Selbstverwaltung auf drei Anwendungen geeinigt. Ein Terminplan für deren Einführung wurde noch nicht festgelegt.
Niedergelassene Ärzte sollen künftig verpflichtet sein, über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Versichertenstammdaten ihrer Patienten mit der jeweiligen Krankenkasse online abzugleichen. "Anfänglich soll eine Online-Prüfung einmal im Quartal genügen", sagte Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung "IT in der Praxis" der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bei einer Kammerversammlung im vergangenen Monat. Der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten müsse sehr intensiv getestet werden und sei frühestens ab 2012 flächendeckend umsetzbar.
Technisch wird die Online-Anbindung der IT-Systeme von Ärzten und Krankenhäusern an die Telematikinfrastruktur über so genannte Konnektoren realisiert, die auf den ersten Blick wie gewöhnliche DSL-Router aussehen. Sie dienen dazu, den Primärsystemen der Leistungserbringer die Dienste der Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dazu verbinden sie Primärsysteme, Kartenleser (für eGK und elektronischen Arztausweis) und Telematikinfrastruktur mit standardisierten, einheitlichen Schnittstellen über herkömmliche Netzwerkverbindungen.
Künftig sollen Ärzte Patientenberichte, Befunde bis hin zu bewegten Bildsequenzen papierlos an die weiterbehandelnden Ärzte übermitteln. Auch dies setzt eine Online-Anbindung der Arztpraxen voraus. Zudem müssen die Ärzte mit einem elektronischen Arztausweis ausgestattet werden, der über eine qualifizierte Signatur (qSig) verfügt. Damit sind sie in der Lage, Dokumente elektronisch zu unterschreiben - was rechtlich gesehen einer handschriftlichen Signatur entspricht.
Die dritte geplante Anwendung ist die seitens der Patienten freiwillige Dokumentation der Notfalldaten auf der eGK. Unter anderem sollen Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes, notfallrelevante Diagnosen, Operationen und Medikamente sowie Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Auch diese Anwendung setzt - neben der eGK - den Einsatz von Konnektoren und elektronischen Arztausweisen voraus. Mit dem Ausweis kann sich der Arzt gegenüber der eGK des Patienten legitimieren und die Notfalldaten elektronisch signieren. Ein so genanntes Card-to-Card-Authentifizierungsverfahren soll zudem dafür sorgen, dass eGK und eArztausweis im Kartenleser direkt, also ohne den Umweg über den Rechner, miteinander kommunizieren können.
Für die Nutzung der eGK benötigen die Ärzte neue stationäre bzw. mobile Kartenleser, so genannte e-Health-BCS-Lesegeräte. Diese müssen im Hinblick auf Konnektor und elektronischen Arztausweis updatefähig sein. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet noch in diesem Frühjahr eine Einigung über die Pauschalen für die Lesegeräte und deren Installation.
In der Startregion Nordrhein wurde bereits im vergangenen Jahr eine Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen getroffen. Laut Mohr haben sich vor diesem Hintergrund bislang rund 70 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, 90 Prozent der Zahnärzte und 95 Prozent der Kliniken Lesegeräte für die eGK angeschafft.
Ihren elektronischen Arztausweis können Ärzte bereits in mehreren Regionen Deutschlands bestellen. Derzeit nehmen neben der Ärztekammer Nordrhein auch die Ärztekammern in Hamburg, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und Sachsen Anträge zum elektronischen Arztausweis entgegen. In den Startlöchern stehen die Ärztekammern in Brandenburg und Niedersachsen, die bereits einen Rahmenvertrag mit medisign - dem bislang einzigen Anbieter von elektronischen Arztausweisen - unterzeichnet haben. Angekündigt bis Sommer 2010 ist die Verfügbarkeit des elektronischen Arztausweises außerdem für Ärzte in Rheinland-Pfalz.
Nähere Informationen finden Sie im Antragsportal der Kammern.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird auch eines der zentralen Themen der Gesundheits-IT-Messe "conhIT" sein, die noch bis zum 22. April in Berlin stattfindet. Neuigkeiten sind abrufbar unter: www.conhit.de