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Vernetzte Praxis - Folge 9: EDV-Datenschutz in der Praxis

Nicht nur der sorgfältige Umgang mit elektronisch versandten Daten sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auch dem Datenschutz innerhalb der Praxis kommt eine hohe Bedeutung zu.

Von Jörg Kohler

Der tägliche Umgang mit sensiblen patientenbezogenen Daten erfordert ein Bündel von Maßnahmen, mit denen Sie diese Informationen vor dem Zugriff Unbefugter schützen müssen. Deshalb hat auch der Gesetzgeber die Anforderungen an den Datenschutz innerhalb der Praxisräume sehr hoch gestellt. Schon gleichermaßen selbstverständliche wie einfache Mittel leisten im Praxisalltag einen erheblichen Beitrag zum Datenschutz:

 

Meine Ratschläge

  1. Stellen Sie Monitore in Räumen mit Publikumsverkehr grundsätzlich so auf, dass sie nur von Ihnen und Ihren Mitarbeitern eingesehen werden können.
  2. An jedem Rechner sollte der Bildschirmschoner aktiviert und mit Passwortschutz belegt sein. Wählen Sie eine kurze Inaktivitätszeit, nach der der Bildschirmschoner anspringt. Schützen Sie auch die Rechner selbst mit einem Passwort und halten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die Arbeitsstationen beim Verlassen des Platzes zu sperren.
  3. Die Passwörter sollten aus mindestens acht Zeichen sowie aus Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Vergessen Sie nicht, alle Passwörter regelmäßig zu ändern.
  4. Führen Sie regelmäßige Backups auf externen Medien wie CDs, DVDs, Speicherchips, USB-Sticks oder Magnetbändern durch. Wie häufig sind wichtige Daten schon versehentlich gelöscht worden!  Empfehlenswert ist eine tägliche Sicherung neuer und geänderter Datensätze und eine wöchentliche Gesamtsicherung. Bewahren Sie die Sicherungen räumlich getrennt von den Originaldateien auf, so dass Ihnen Ihre Daten auch im Brandfall oder nach einem Wasserschaden weiterhin zur Verfügung stehen. Verschlüsseln Sie die Datensätze! Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Daten bei Diebstahl für Dritte wertlos sind.
  5. Bei Wartungsarbeiten durch Ihre Netzwerkbetreuer dürfen diese keine Einsicht in echte Patientendaten erhalten. Zweckmäßig ist es deshalb, Testdatensätze von fiktiven Patienten anzulegen, die Sie den Technikern zur Verfügung stellen können.

 

Weiterführende Informationen

Über die folgenden weiterführenden Links finden Sie Wissenswertes zu diesem Thema und zum Datenschutz im Allgemeinen:

Merkblatt der Ärztekammer Baden-Württemberg

Selbstcheck der Landesärztekammer Hessen

Datenschutzzentrum

Empfehlungen der BÄK im Deutschen Ärzteblatt

 

 

Glossar

Backup = systematische Sicherung von einzelnen Datensätzen oder des Gesamtsystems

USB-Stick = mobiles Speichermedium, etwa in der Größe und Form eines Feuerzeugs, das an den USB-Port am Rechner angeschlossen wird und dazu dient, persönliche Daten zu transportieren (vergleichbar mit Diskette, CD-ROM oder DVD)

 

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