Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Arbeitsabläufe in Arztpraxen stark verändert. Insbesondere durch die fortschreitende Technisierung der Geräte und der Kommunikationsmittel, aber auch durch weiter steigende Kosten für Praxisräume ergeben sich dadurch neue Anforderungen an eine moderne Arztpraxis. In Folge 1 unserer dreiteiligen Reihe geht es um die Telekommunikation.
Von Sasa Ivekovic
Der Einsatz von EDV in der Arztpraxis lässt sich nicht mit der privaten PC-Nutzung vergleichen. Aus strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen sind in der Praxis besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Die KBV und BÄK haben in den Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis bereits viele Anregungen zu diesem Thema gegeben, die zu Teilen hier aufgegriffen werden.
In unserer Reihe "Anforderungen an eine moderne Praxis" beschäftigen wir uns mit folgenden Aspekten des ärztlichen Arbeitsalltags: Telekommunikation, Internet-Kommunikation sowie Datenhaltung und -sicherung. Den Auftakt macht das Thema Telekommunikation.
Das Telefon stellt das zentrale Kommunikationswerkzeug in einer Arztpraxis dar. Um so wichtiger ist es, vor der Wahl eines Telefonanbieters über einige Punkte nachzudenken.
Da davon auszugehen ist, dass auch mehrere Gespräche gleichzeitig eingehen können, sollte in der Praxis eine darauf angelegte Telefonanlage verwendet werden. Diese sollte zumindest die Annahme mehrerer Anrufe, die Weitergabe von Anrufen (durchstellen), interne Gespräche und einen einfach aktivierbaren Anrufbeantworter bieten.
Für den Privatkundenmarkt gibt es günstige Komplettangebote mit Telefon- und Internet-Flatrates. Diese sind allerdings im Normalfall nicht für die Nutzung in geschäftlichem Umfeld geeignet. Denn meist wird nur eine Telefonleitung bereitgestellt, was für gewöhnlich für eine Arztpraxis nicht ausreicht. Zusätzlich sind diese Telefonanschlüsse meistens keine vollwertigen Telefonanschlüsse, sondern werden per Voice over IP (VOIP) angeboten.
VOIP eignet sich standardmäßig ebenfalls nicht für den Einsatz in einer Arztpraxis. In der technischen Anlage zu den Empfehlungen der KBV und BÄK (siehe Seite 7, Kapitel 4.3) wird empfohlen, dass VOIP nur dann verwendet werden soll, wenn der Anbieter gewährleisten kann, dass die Verbindung mindestens den gleichen Sicherheitsstandard bietet wie ein gewöhnlicher Telefonanschluss.
Ein Fax gehört heute zur Grundausstattung einer Arztpraxis. Bei der Verwendung eines Faxgerätes ist darauf zu achten, dass beim Versand von medizinischen Daten der richtige Adressat gewählt wird. Ein an eine falsche Faxnummer versendetes Dokument kann nicht zurückgeholt werden!
Unter Datenschutz-Gesichtspunkten ist der Einsatz eines Fax-Gerätes im Empfangsbereich dann bedenklich, wenn es sich an einer für Ungefugte frei zugänglichen Stelle befindet oder der Tresen nicht ständig besetzt ist. Denn eingehende Faxe können vertrauliche Patientendaten enthalten, die nicht gelesen werden dürfen. Möglich ist zum Beispiel die Verwahrung des Geräts in einem verschließbaren Behälter, zu dem nur das berechtigte Personal Zugang hat. Eine sinnvolle Alternative ist ein elektronischer Faxanschluss - dieser erspart auch das Einscannen von Papier.
Lesen Sie in der kommenden Woche unsere Empfehlungen zum Thema Internet-Kommunikation. Wissenswertes zur elektronisch vernetzten Praxis finden Sie auch in unseren Computertipps.
Quellen: DGN, BÄK, KBV
Der Autor dieser Beitragsreihe ist Systementwickler beim DGN-Betreiber dgnservice.