Der elektronische Arztausweis (eArztausweis) ist bereits für die Mitglieder mehrerer Ärztekammern erhältlich. Kammern und KVen bieten verschiedene Funktionen für die Nutzung des eArztausweises, z. B. die Online-Abrechnung. Daher haben wir für Sie im Folgenden eine Übersicht mit den wichtigsten aktuellen Infos zur Karte zusammengestellt.
Die Landkarte der Regionen, in denen Ärzte einen elektronischen Arztausweis erhalten können, beginnt sich zu füllen. Stand Anfang 2010 nehmen neben der Ärztekammer Nordrhein auch die Ärztekammern in Hamburg, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und Sachsen Anträge zum elektronischen Arztausweis entgegen. Darüber hinaus stehen weitere Regionen unmittelbar in den Startlöchern. Hierzu zählen die Ärztekammern in Brandenburg und Niedersachsen, die bereits einen Rahmenvertrag mit medisign - dem bislang einzigen Anbieter von elektronischen Arztausweisen - unterzeichnet haben. Angekündigt bis Sommer 2010 ist die Verfügbarkeit des elektronischen Arztausweises außerdem für Ärzte in Rheinland-Pfalz.
Aktuelle Informationen erhalten Sie im Antragsportal der Kammern.
Die Voraussetzungen für den Antrag klären Sie am Besten zunächst mit Ihrer zuständigen Landesärztekammer. Mit der bei der Kammer erhältlichen Antragsnummer können Sie anschließend das Online-Formular ausfüllen. (Die Online-Beantragung mit den Schritten ausfüllen - ausdrucken - unterschreiben ist verpflichtend). Außerdem muss Ihre Identität als Antragsteller mit dem Post-Ident- oder dem Kammer-Ident-Verfahren geklärt werden. Mitarbeiter der jeweiligen Stellen identifizieren Sie anhand des Personalausweises.