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Konnektor und Kartenterminal

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist in der Ärzteschaft noch stark umstritten. Niedergelassene Mediziner sollten sich aber dennoch rechtzeitig auf die flächendeckende Umsetzung vorbereiten. Welche Anschaffungen auf die Arztpraxen zukommen werden, lesen Sie hier.

Kernstück der elektronischen Gesundheitskarte ist ein Mikrochip mit digitalen Schlüsseln. Dieser enthält Pflichtanwendungen (Name, Versichertennummer sowie die elektronische Verordnung) sowie freiwillige Anwendungen (Befunde, Diagnosen, Notfalldaten, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen). Der Zugriff auf die Daten kann nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis - in diesem Fall mit dem elektronischen Arztausweis, der über die Ärztekammern ausgegeben wird - oder über einen entsprechenden Berufsausweis der Mitarbeiter in den Arztpraxen erfolgen. "Der neue Ärzteausweis ist damit Basiswerkzeug für die elektronische Übermittlung von Rezepten und dem elektronischen Austausch von Arztbriefen, Röntgenbildern und anderen Dokumenten", erläutert Thomas Althoff, Referent der Stabsstelle Telematik der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Da es sich beim Arztausweis um eine Signaturkarte handelt, kann die Ausgabe nur auf persönlichen Antrag des Arztes erfolgen. Er entscheidet sich zunächst für einen Zertifizierungsdienste-Anbieter seiner Wahl wie z. B. die medisign GmbH und beauftragt dann über seine Ärztekammer die Produktion des E-Ausweises. Die Erfassung der Antragsdaten werde weitgehend über das Internet erfolgen, da hierdurch die Fehlerquoten erfahrungsgemäß wesentlich geringer seien, so die Bundesärztekammer.

Sichere Kommunikation über Konnektor

Als zusätzliche Komponente brauchen Arztpraxen Kartenterminals, die die sogenannte SICCT/eHealth-Spezifikation erfüllen. Diese können sowohl die elektronische Gesundheitskarte und den elektronischen Arztausweis als auch die bisherige Krankenversicherungskarte lesen. Auch elektronische Rezepte können über das Terminal signiert werden. Die Anzahl der benötigten Kartenterminals hängt von der Praxisorganisation und der Anzahl der Sprechzimmer ab. Als Bindeglied zwischen den angeschlossenen Kartenterminals, der vorhandenen Praxis-Software und der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte fungiert der Konnektor. Dieser ist vergleichbar mit einem modernen, vollwertigen Rechner, der mit einer Reihe Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet ist. Über den DSL-Anschluss baut der Konnektor in der Praxis eine VPN-Verbindung (Virtual Private Network) auf. Das entspricht der Sicherheitstechnologie, mit der internationale Unternehmen ihre Niederlassungen anbinden, um hochsensible Forschungsdaten zu übermitteln.

Kassen und KBV versprechen Pauschalen

Im Februar dieses Jahres hatten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf geeinigt, dass jede Arztpraxis für die Ausstattung mit Kartenterminals eine Pauschale erhält. Diese Regelung gilt auch für Zweitgeräte, sofern diese in genehmigten Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisstätten zum Einsatz kommen. Zudem haben sich die Kostenträger verpflichtet, installationsbedingte Aufwendungen einschließlich Anpassung der Praxis-Software mit zu finanzieren. Spätestens einen Monat vor Beginn der Ausstattung wollen die Spitzenverbände und die KBV die Höhe der Pauschalen bekannt geben. (stho)

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